Weidehaltung auf öffentlichem Gut!

Weidehaltung auf öffentlichem Gut!

Ein öffentlicher Weg ist keine Weidefläche!

Die Stadtgemeinde Bad Leonfelden wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass im Nahbereich mehrerer landwirtschaftlicher Anwesen im Gemeindegebiet öffentliche Wege abgesperrt und durch Weidehaltung für Spaziergänger und Radfahrer unpassierbar gemacht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des Oö. Straßengesetzes die Benützung des Öffentlichen Gutes – ob Weg oder Straße – unter den gleichen Bedingungen ermöglichen.

Hiermit wird dazu aufgefordert, nicht genehmigte Dauerabsperrungen über öffentlichem Gut unverzüglich zu entfernen und die Wege auch wieder in einen für den Gemeingebrauch akzeptablen Zustand zu bringen.

 

27.03.2024 11:35