Vor der Errichtung ist um eine Baubewilligung anzusuchen für:
- den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden;
- die Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören
- die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm oder Abgase) zu erwarten sind;
- der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Ansuchen um Baubewilligung - unterschrieben von Antragstellern und Grundeigentümern
- Bauplan zumindest 2-fach gemäß den Bestimmungen der § 29 Oö. BauO und §§ 62-64 Oö. BauTV, unterschrieben von Bauwerbern und Grundeigentümern sowie im verkürzten Verfahren den von der Gemeinde vorgegebenen Anrainern, unterfertigt vom befugten Planverfasser
- Baubeschreibung zumindest 2-fach
- Energieausweis (wenn erforderlich)
- Trinkwasserbefund (wenn erforderlich)
- Nachweis Abwasserentsorgung (wenn erforderlich)
- Bestätigung barrierefreie oder anpassbare Gestaltung gem. § 31 Oö. BauTG (wenn erforderlich)
- Hang- oder Oberflächenwasserkonzept (wenn erforderlich)
Für Fragen zu Ihrem Bauvorhaben stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauabteilung gerne zur Verfügung